Ihre anspruchsvolle Tätigkeit souverän abgesichert.

Nach der Bundesnotarordnung (BNotO) hat der Notar der ein öffentliches Amt bekleidet, bei einer schuldhaften Verletzung der ihm anderen gegenüber obliegenden Amtspflichten Schadenersatz zu leisten.

Für Notare gilt eine besondere Haftungssituation. Dem Notar ist es nicht erlaubt seine Haftung zu begrenzen, er haftet persönlich obwohl er Träger eines öffentlichen Amtes ist. Schadenfälle wegen Notarhaftung können außerdem noch Jahre nach dem eigentlichen Beurkundungsakt eintreten.

Damit kommt der Höhe der ausreichenden Versicherungssumme eine entscheidende Bedeutung zu, da die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme je Schadenfall nicht grundsätzlich ausreichend ist.

In enger Abstimmung und auf die speziellen Bedürfnisse unserer Notarkunden bezogen, bieten wir Ihnen werthaltigen Versicherungsschutz für

  • die laufende Versicherungspolice
  • die Absicherung von haftungsträchtigen Einzelmandaten
  • die Möglichkeit der Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Nebentätigkeiten, z. B. als behördlich eingesetzter Treuhänder, behördlich eingesetzter Vermögensverwalter

Sprechen Sie uns hierzu gern an!

 

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
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