Innovative
Versicherungslösungen

Berufshaftpflichtversicherung für Patentanwälte

Zu unseren Kunden zählen mittlere, große und international tätige Sozietäten und Patentanwaltsgesellschaften.

In Deutschland gibt es eine Pflichtversicherung für Patentanwälte nach § 45b Patentanwaltsordnung (PAO), die für die Partnerschaftsgesellschaften ebenso gilt – diese ist für die Dauer der Tätigkeit nachzuweisen.

Wir bieten Ihnen hochvolumigen Versicherungsschutz für die Absicherung von besonderen Einzelmandaten.

 

Umfassende Beratung zur Berufshaftpflichtversicherung

 

Als branchenerfahrener und freier, souveräner Versicherungsmakler für die Berufshaftpflichtversicherung bieten wir Ihnen eine

  • unabhängige Marktanalyse
  • reiten Marktzugriff
  • schnelle Verfügbarkeit
  • geringe Selbstbeteiligungen im Schadenfall
  • preiswerte, passgenaue Exzedentendeckungen

Nutzen Sie unsere Kompetenzen um Besonderheiten Ihrer beruflichen Tätigkeit abzusichern, wie

  • Substitution
  • die Tätigkeit als Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 28 PAO und als Mediator nach § 9 der Berufsordnung für Patentanwälte
  • prämienfrei Mitversicherung von Patentanwaltskandidaten und Patentanwaltsfachangestellten

Versichern Sie bei der PartG mbB die wissentliche Pflichtverletzung ohne Regressnahme.

Jens Keiper, Geschäftsführer Tanja Tonak Benjamin Sommer Andrea Becker Waltraud Nowak Oliver Hoen Andrea Stevens Markus Baumann Angela Lodorf Michaela Baldus Berufshaftpflichtversicherung für Patentanwälte – gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Kanzlei abgestimmtes Vergleichsangebot.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
T +49 211 3697660
info@keiper-kreth.de

Keiper Kreth
Die Kanzlei–Versicherungsexperten

Nutzen Sie unsere Expertise bei allen Versicherungsfragen zur Berufshaftpflicht von Patentanwälten und zu allen Versicherungsfragen rund um Ihre Kanzlei.