Objektive Branchen-
expertise

Maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Kanzleien

Optimal ausgerichteter Versicherungsschutz bei der Berufshaftpflicht verbindet marktkonforme Konditionen mit individueller, kompetenter Beratung. Mit diesem Anspruch schneiden wir die Versicherungsleistungen auf die beruflichen und unternehmerischen Anforderungen unserer Kunden passgenau zu. Mit einem ganzheitlichen Ansatz im Risiko- und Versicherungsmanagement sorgen wir dafür, dass Sie und Ihre Kanzleipartner persönlich und beruflich umfassend abgesichert sind.



Bei einer fundierten Risikoanalyse prüfen wir alle Ihre bestehenden Versicherungen und gleichen diese mit aktuellen Haftungs- und Kanzleirisiken ab. Potenzielle Deckungslücken und überflüssige Doppelversicherungen werden klar identifiziert. Auf dieser Basis entwickeln wir individuelle Versicherungskonzepte, die eine optimale Absicherung mit spürbaren Kostenvorteilen für Ihre Kanzlei verbindet.

Mit der Branchenexpertise eines freien, souveränen Maklers

Als inhabergeführter Branchenspezialist kennen wir den Markt seit mehr als 25 Jahren sehr genau. Wir setzen unsere langjährige Branchenerfahrung, unser weitreichendes Fachwissen und unsere langjährigen Kontakte zu allen führenden Versicherern für die Interessen unserer Kunden ein. Gleichzeitig übernehmen wir für sie das gesamte Versicherungsmanagement: von der Kostenanalyse beim jeweils aktuellen Marktvergleich, über den Policenabschluss, die laufende Vertragsverwaltung mit regelmäßigem Kostenvergleich bis zur Kommunikation mit den jeweiligen Versicherern.

Ihr Vorteil: Sie sparen Zeit, minimieren Risiken und gewinnen Sicherheit. Für alle Fragen rund um das Thema Berufshaftpflichtversicherung stehen wir Ihnen und allen Partnern der Kanzlei jederzeit als persönlicher und kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Erfahren Sie mehr über unsere freie, souveräne Marktexpertise bei allen relevanten Kanzleiversicherungen:

Jens Keiper, Geschäftsführer Tanja Tonak Benjamin Sommer Andrea Becker Waltraud Nowak Oliver Hoen Andrea Stevens Markus Baumann Angela Lodorf Michaela Baldus Berufshaftpflichtversicherung für Kanzleien – gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Kanzlei abgestimmtes Vergleichsangebot.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
T +49 211 3697660
info@keiper-kreth.de

Keiper Kreth
Die Kanzlei–Versicherungsexperten

FAQ – relevante Aspekte auf einen Blick

Was bedeutet Haftpflicht?

Haftpflicht im Allgemeinen bedeutet die Verpflichtung zum Schadensersatz , z.B. aus einer unerlaubten Handlung in Form von aktivem Tun oder Unterlassen.

Der Begriff: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) oder Berufshaftpflichtversicherung

Die „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“ auch kurz: „VSH“ deckt den „echten Vermögensschaden“.

Der Begriff „Berufshaftpflichtversicherung“ hingegen als Sammelbegriff kann sich auch auf Versicherungen beziehen, die nicht nur „echte“ Vermögensschäden, sondern Sach- und Vermögensfolgeschäden absichert.

Welche Schäden sind in der Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte versichert?

Die Berufshaftpflichtversicherung der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe deckt Vermögensschäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen von dem Rechtsanwalt oder einer Person, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten. Schäden entstehen häufig im Bereich der Fristversäumnisse, des schlichten Verrechnens oder der fehlerhaften Beratung.

Welche Aufgabe hat der Haftpflichtversicherer?

Die Aufgabe des Vermögensschadenhaftpflichtversicherers besteht darin, die Haftung zu prüfen, also die Frage zu klären, ob und ggf. in welcher Höhe der Rechtsanwalt zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Bei unbegründeten Schadenersatzansprüchen wehrt der Versicherer den Anspruch ab, er übernimmt die im Gerichtsverfahren anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten und begleicht begründete Schadenersatzansprüche.

Der Begriff: Deckungssumme oder Versicherungssumme?

Versicherungssumme oder Deckungssumme werden im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung häufig sinnverwandt benutzt. Beide Begriffe stehen für die vertraglich vereinbarte Summe des Versicherungsvertrages, die der Versicherer im Schadenfall maximal zahlt.

Gibt es Vorgaben für die Höhe der Versicherungssumme?

Die Höhe der Versicherungssumme kann unter zwingender Beachtung der gesetzlichen Vorgaben im Wesentlichen mit dem Versicherer frei vereinbart werden.

Die Höhe der Versicherungssumme unterscheidet sich in Abhängigkeit der gewählten Rechtsform. Darüber hinaus hat die Verwendung von „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Auswirkungen auf die Versicherungssumme.

Der Begriff: Maximierung oder Jahreshöchstleistung?

Die Begriffe Maximierung und Jahreshöchstleistung werden gleichbedeutend verwendet. Als Jahreshöchstleistung wird die Summe aller möglichen Schadenzahlungen pro Versicherungsjahr durch den Versicherer bezeichnet. Sie beschreibt, wie häufig die vereinbarte Versicherungssumme pro Jahr zur Verfügung gestellt wird. Diese wird regelmäßig pro Jahr begrenzt.

Für bestimmte Berufsgruppen steht die Versicherungssumme unmaximiert, also unbegrenzt oft, zur Verfügung.

Wie hoch ist die Maximierung zu wählen?

Für die Maximierung gibt es im Bereich der Pflichtversicherung teilweise gesetzliche Vorgaben. Darüber hinaus ist sie frei wählbar und hängt vom individuellen Risiko ab.

Werden Abwehrkosten für einen Prozess auf die Versicherungssumme angerechnet?

In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der rechts- und steuerberatenden Berufe werden die Abwehrkosten für einen Prozess regelmäßig nicht auf die Versicherungssumme angerechnet (§101 Abs. 2 VVG)

Was ist die Drop-Down Klausel?

Die Drop-Down Klausel wird im Rahmen eines Exzedentenvertrages (im Anschluss an den Grundversicherungsvertrag) fakultativ vereinbart und greift, wenn die Deckungssumme des Hauptvertrages durch einen oder mehrere Schäden ausgeschöpft wurde. In diesem Fall greift die Anschlussversicherung entsprechen früher. Die Klausel ist essenziel bei hohen Haftungsrisiken und zur Vermeidung von Deckungslücken.

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die Versicherungssumme sollte an das Risiko angepasst sein und der größtmögliche Schaden sollt bei der Wahl der Höhe der Versicherungssumme in der Überlegung eine Rolle spielen. „Die“ Versicherungssumme gibt es nicht.

Was ist die Sozienklausel?

Die Sozienklausel (früher meistens geregelt in § 12 AVB) verliert im Bereich der Kanzleiabsicherung bei Rechtsanwälten immer mehr an Bedeutung. Fast alle Versicherungsgesellschaften haben den
§ 12 AVB aus den Versicherungsbedingungen gestrichen.

Die Sozienklausel § 12 AVB besagt, der Schadenfall eines Sozius gilt als Schadenfall aller Sozien, sie regelt wieviel der Versicherer im Schadenfall für die Sozien zahlt.