Berufshaftpflichtversicherung für Patentanwälte
Zu unseren Kunden zählen mittlere, große und international tätige Sozietäten und Patentanwaltsgesellschaften.
In Deutschland gibt es eine Pflichtversicherung für Patentanwälte nach § 45b Patentanwaltsordnung (PAO), die für die Partnerschaftsgesellschaften ebenso gilt – diese ist für die Dauer der Tätigkeit nachzuweisen.
Wir bieten Ihnen hochvolumigen Versicherungsschutz für die Absicherung von besonderen Einzelmandaten.
Umfassende Beratung zur Berufshaftpflichtversicherung
Als branchenerfahrener und freier, souveräner Versicherungsmakler für die Berufshaftpflichtversicherung bieten wir Ihnen eine
- unabhängige Marktanalyse
- reiten Marktzugriff
- schnelle Verfügbarkeit
- geringe Selbstbeteiligungen im Schadenfall
- preiswerte, passgenaue Exzedentendeckungen
Nutzen Sie unsere Kompetenzen um Besonderheiten Ihrer beruflichen Tätigkeit abzusichern, wie
- Substitution
- die Tätigkeit als Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 28 PAO und als Mediator nach § 9 der Berufsordnung für Patentanwälte
- prämienfrei Mitversicherung von Patentanwaltskandidaten und Patentanwaltsfachangestellten
Versichern Sie bei der PartG mbB die wissentliche Pflichtverletzung ohne Regressnahme.