Volle Konzentration
auf das Mandat

Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte

Zu unseren Kunden bei der Berufshaftpflichtversicherung zählen sowohl regional tätige Kanzleien, genauso wie mittlere, große überregional und international tätige Sozietäten und Rechtsanwaltsgesellschaften.

Deutschland schreibt eine Pflichtversicherung für Rechtsanwälte nach § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor, die für die Partnerschaftsgesellschaften gleichermaßen gilt – diese ist für die Dauer der Tätigkeit nachzuweisen.

Wir bieten wir Ihnen

  • eine freie, souveräne Marktanalyse für die durch uns betreuten Versicherungsverträge und Neukunden
  • einen breiten Marktzugriff bei allen führenden Versicherern
  • eine schnelle Verfügbarkeit auch bei hochvolumigen Einzelmandaten

Zur Kernkompetenz unseres Unternehmens gehört ferner die Begleitung unserer Mandanten bei

 

  • Kooperationen
  • Zusammenschlüssen
  • „Spin-Offs“

    Berufshaftpflicht – prompter Versicherungsschutz bei Einzelmandaten

    Das Angebot von hochvolumigem Versicherungsschutz bei der Berufshaftpflicht für die Absicherung von besonderen Einzelmandaten, wie z. B. Beratungen, Transaktionen, Klageverfahren, etc. im In- und Ausland gehört zu unseren täglichen Aufgaben.



    In den Fällen, bei denen Sie über die in Deutschland erforderlichen Pflichtversicherung hinaus eine Absicherung benötigen, sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.



    Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen bei der Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht individuell zugeschnittene Absicherungsmöglichkeiten fernab der üblichen Standards.

    1.8.2022: BRAO-Reform erweitert die Versicherungspflicht

    Das Gesetz zur Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechtes sieht ab dem 01.08.2022 für alle Berufsausübungsgesellschaften eine Pflicht zum Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung mit ausdifferenzierten Mindestversicherungssummen vor. Diese Versicherungspflicht bleibt während der gesamten Dauer ihrer Betätigung bestehen – und zwar auch für solche Gesellschaften, die bislang nicht versicherungspflichtig waren.

    Die Berufsausübungsgesellschaft ist die nach BRAO, PAO und StBerG zulässige Gesellschaftsform, in der sich Berufsträger zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenzuschließen dürfen. Sie wird zum 01.08.2022 Träger von Rechten und Pflichten und demnach Adressat der Versicherungspflicht.

    Üben Sie Ihre Tätigkeit in einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkung aus, besteht akuter Handlungsbedarf hinsichtlich Ihres Versicherungsschutzes.

    Jens Keiper, Geschäftsführer Tanja Tonak Benjamin Sommer Andrea Becker Waltraud Nowak Oliver Hoen Andrea Stevens Markus Baumann Angela Lodorf Michaela Baldus Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte – gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre individuelle Situation abgestimmtes Vergleichsangebot.

    Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
    T +49 211 3697660
    info@keiper-kreth.de

    Keiper Kreth
    Die Kanzlei–Versicherungsexperten

    Nutzen Sie unsere Expertise bei allen Versicherungsfragen zur Berufshaftpflicht von Rechtsanwälten und zu allen Versicherungsfragen rund um Ihre Kanzlei.