Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
Zu unseren Kunden bei der Berufshaftpflichtversicherung zählen sowohl regional tätige Kanzleien, genauso wie mittlere, große überregional und international tätige Sozietäten und Rechtsanwaltsgesellschaften.
Deutschland schreibt eine Pflichtversicherung für Rechtsanwälte nach § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor, die für die Partnerschaftsgesellschaften gleichermaßen gilt – diese ist für die Dauer der Tätigkeit nachzuweisen.
Wir bieten wir Ihnen
- eine freie, souveräne Marktanalyse für die durch uns betreuten Versicherungsverträge und Neukunden
- einen breiten Marktzugriff bei allen führenden Versicherern
- eine schnelle Verfügbarkeit auch bei hochvolumigen Einzelmandaten
Zur Kernkompetenz unseres Unternehmens gehört ferner die Begleitung unserer Mandanten bei
- Kooperationen
- Zusammenschlüssen
- „Spin-Offs“
Berufshaftpflicht – prompter Versicherungsschutz bei Einzelmandaten
Das Angebot von hochvolumigem Versicherungsschutz bei der Berufshaftpflicht für die Absicherung von besonderen Einzelmandaten, wie z. B. Beratungen, Transaktionen, Klageverfahren, etc. im In- und Ausland gehört zu unseren täglichen Aufgaben.
In den Fällen, bei denen Sie über die in Deutschland erforderlichen Pflichtversicherung hinaus eine Absicherung benötigen, sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen bei der Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht individuell zugeschnittene Absicherungsmöglichkeiten fernab der üblichen Standards.
1.8.2022: BRAO-Reform erweitert die Versicherungspflicht
Das Gesetz zur Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechtes sieht ab dem 01.08.2022 für alle Berufsausübungsgesellschaften eine Pflicht zum Abschluss einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung mit ausdifferenzierten Mindestversicherungssummen vor. Diese Versicherungspflicht bleibt während der gesamten Dauer ihrer Betätigung bestehen – und zwar auch für solche Gesellschaften, die bislang nicht versicherungspflichtig waren.
Die Berufsausübungsgesellschaft ist die nach BRAO, PAO und StBerG zulässige Gesellschaftsform, in der sich Berufsträger zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenzuschließen dürfen. Sie wird zum 01.08.2022 Träger von Rechten und Pflichten und demnach Adressat der Versicherungspflicht.
Üben Sie Ihre Tätigkeit in einer Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkung aus, besteht akuter Handlungsbedarf hinsichtlich Ihres Versicherungsschutzes.