Innovative Lösungen für anspruchsvolle Herausforderungen.

Zu unseren Kunden zählen mittlere, große und international tätige Sozietäten und Patentanwaltsgesellschaften.

In Deutschland gibt es eine Pflichtversicherung für Patentanwälte nach § 45b Patentanwaltsordnung (PAO), die für die Partnerschaftsgesellschaften ebenso gilt – diese ist für die Dauer der Tätigkeit nachzuweisen.

Wir bieten Ihnen hochvolumigen Versicherungsschutz für die Absicherung von besonderen Einzelmandaten.

Als Spezialist für die Berufshaftpflichtversicherung, bieten wir Ihnen eine

  • unabhängige Marktanalyse
  • breiten Marktzugriff
  • schnelle Verfügbarkeit
  • geringe Selbstbeteiligungen im Schadenfall
  • preiswerte, passgenaue Exzedentendeckungen

 

Nutzen Sie unsere Kompetenzen um Besonderheiten Ihrer beruflichen Tätigkeit abzusichern, wie

  • Substitution
  • die Tätigkeit als Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 28 PAO und als Mediator nach § 9 der Berufsordnung für Patentanwälte
  • prämienfrei Mitversicherung von Patentanwaltskandidaten und Patentanwaltsfachangestellten

Versichern Sie bei der PartG mbB die wissentliche Pflichtverletzung ohne Regressnahme.

 

Sprechen Sie uns zu den Sonderthemen gerne an!

 

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
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